631.2
IVRV
CH-NW
Art. 7 Interkantonale Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)
Instandsetzung, Erneuerung und Ausbau sowie Eigentum
Art. 7 IVRV
1. Die Uferkantone beschliessen auf Antrag der Reusswehrkommission über Massnahmen für die Instandsetzung, die Erneuerung und den Ausbau der Reusswehranlage.