622.14
PeriV
CH-NW
§ 5 Vollzugsverordnung über das Perimeterverfahren (Perimeterverordnung, PeriV) - 2. Betriebs- und Unterhaltskosten
Beitragspflicht und Beitragsbemessung
§ 5 Perimeterverordnung, PeriV · 2. Betriebs- und Unterhaltskosten
1. Als anrechenbare Betriebs- und Unterhaltskosten gelten die gesamten Aufwendungen nach Abzug der Beiträge Dritter für die Gewährleistung der ordnungsgemässen Benützung des Perimeterunternehmens sowie die durch den Betrieb und Unterhalt bedingten Verwaltungskosten, Schuldzinsen, Rückstellungen für werterhaltende Massnahmen und dergleichen.