622.14
PeriV
CH-NW
§ 4 Vollzugsverordnung über das Perimeterverfahren (Perimeterverordnung, PeriV) - Anrechenbare Kosten 1. Erstellungs- und Ausbaukosten
Beitragspflicht und Beitragsbemessung
§ 4 Perimeterverordnung, PeriV · Anrechenbare Kosten 1. Erstellungs- und Ausbaukosten
1. Als anrechenbare Erstellungs- und Ausbaukosten gelten die gesamten Baukosten nach Abzug Beiträge Dritter, einschliesslich die Aufwendungen für Landerwerb, Entschädigungen, Projektierung, Bauleitung, Bauzinsen, Gebühren und dergleichen.