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622.14 PeriV CH-NW

§ 4 Vollzugsverordnung über das Perimeterverfahren (Perimeterverordnung, PeriV) - Anrechenbare Kosten 1. Erstellungs- und Ausbaukosten

Beitragspflicht und Beitragsbemessung
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§ 4 Perimeterverordnung, PeriV · Anrechenbare Kosten 1. Erstellungs- und Ausbaukosten

1. Als anrechenbare Erstellungs- und Ausbaukosten gelten die gesamten Baukosten nach Abzug Beiträge Dritter, einschliesslich die Aufwendungen für Landerwerb, Entschädigungen, Projektierung, Bauleitung, Bauzinsen, Gebühren und dergleichen.

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