622.13
CH-NW
Kanton Nidwalden 622.13
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Landratsbeschluss über die Ausbaunorm von Kantonsstrassen die beidseitig von einem Radstreifen begleitet sind
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1. Kantonsstrassen, die beidseitig von Radstreifen begleitet sind, weisen eine Fahrbahnbreite von 6.00 m auf.
2. Die Breite der Radstreifen, die sich auf gleichem Niveau wie die Fahrbahn der Kantonsstrasse befinden, wird von Fall zu Fall vom Landrat festgesetzt.
Ziff. 2 Landratsbeschluss über die Ausbaunorm von Kantonsstrassen die beidseitig von einem Radstreifen begleitet sind
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1. Die Ausbaunorm gemäss Ziffer 1 ist für Projektierungsarbeiten verbindlich.
Ziff. 3 Landratsbeschluss über die Ausbaunorm von Kantonsstrassen die beidseitig von einem Radstreifen begleitet sind
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1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.