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Art. 80 Gesetz über den Bau und Unterhalt von Strassen und Velowegen (Strassengesetz, StrG) - Berechnung der Beiträge an die Baukosten

Finanzielle Bestimmungen
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Art. 80 Strassengesetz, StrG · Berechnung der Beiträge an die Baukosten

1. Für die Berechnung der Beiträge an die Kosten der Erstellung und des Ausbaus der Strassen sind die Projektierung, einschliesslich allfälliger Bodenuntersuchungen und Materialprüfungen, der Landerwerb, die Bauleitung, die Bauausführung und die Anpassungsarbeiten zu berücksichtigen.

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