622.1
LRRStrGLSS
CH-NW
Art. 47 Gesetz über den Bau und Unterhalt von Strassen und Velowegen (Strassengesetz, StrG) - 3. Überwachung der Bauarbeiten
Neuanlage und Ausbau der Strassen - Bau der Strassen
Art. 47 Strassengesetz, StrG · 3. Überwachung der Bauarbeiten
1. Die Überwachung der Bauarbeiten obliegt dem zuständigen Strassenbauorgan.