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613.12 FEV CH-NW

§ 7 Vollzugsverordnung betreffend die Entschädigung für die Angehörigen der Feuerwehr (Feuerwehrentschädigungsverordnung, FEV) - Inkrafttreten

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§ 7 Feuerwehrentschädigungsverordnung, FEV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

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