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613.12 FEV CH-NW

§ 6 Vollzugsverordnung betreffend die Entschädigung für die Angehörigen der Feuerwehr (Feuerwehrentschädigungsverordnung, FEV) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 6 Feuerwehrentschädigungsverordnung, FEV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Vollzugsverordnung vom 4. Dezember 2012 zum Feuerschutzgesetz betreffend die Entschädigung für die Angehörigen der Feuerwehr (Feuerwehrentschädigungsverordnung, FEV) wird aufgehoben.

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