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613.12 FEV CH-NW

§ 3 Vollzugsverordnung betreffend die Entschädigung für die Angehörigen der Feuerwehr (Feuerwehrentschädigungsverordnung, FEV) - 2. Pikettdienst

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§ 3 Feuerwehrentschädigungsverordnung, FEV · 2. Pikettdienst

1. Für den Pikettdienst an Sonn- und Feiertagen wird eine Pauschalentschädigung von Fr. 100.- pro Tag ausgerichtet.

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