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§ 8 Gebührentarif Brandschutz - Gebühr nach Aufwand

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§ 8 Gebührentarif Brandschutz · Gebühr nach Aufwand

1. Gebühren für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide, die im Tarif nicht aufgeführt sind, bemessen sich nach Aufwand.

2. Der Ansatz für die Präventionsexperten der NSV beträgt Fr. 95.- je Stunde.

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