613.111
CH-NW
§ 7 Gebührentarif Brandschutz - Besonders aufwändige Geschäfte
§ 7 Gebührentarif Brandschutz · Besonders aufwändige Geschäfte
1. Besteht zwischen einer Pauschalgebühr und dem tatsächlichen Aufwand ein Missverhältnis, ist die Gebühr nach Aufwand festzusetzen.