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§ 7 Gebührentarif Brandschutz - Besonders aufwändige Geschäfte

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§ 7 Gebührentarif Brandschutz · Besonders aufwändige Geschäfte

1. Besteht zwischen einer Pauschalgebühr und dem tatsächlichen Aufwand ein Missverhältnis, ist die Gebühr nach Aufwand festzusetzen.

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