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§ 6 Gebührentarif Brandschutz - Zulassung von Fachpersonen

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§ 6 Gebührentarif Brandschutz · Zulassung von Fachpersonen

1. Die Gebühr für die Erteilung der Zulassung als Fachperson zur selbständigen Ausführung der sicherheitstechnischen Wartung wärmetechnischer Anlagen beträgt Fr. 200.-.

2. Abmahnungen wegen Vorschriftsverstössen und Pflichtverletzungen sowie der Entzug der Zulassung bemessen sich nach Aufwand.

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