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§ 3 Gebührentarif Brandschutz - 2. Bemessung

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§ 3 Gebührentarif Brandschutz · 2. Bemessung

1. Für die Bearbeitung von Baugesuchen werden Pauschalgebühren wie folgt erhoben (in Franken)

Bausumme: 0-0.1 Mio.

Kat. 1: 25

Kat. 2: 100

Kat. 3: 200

Kat. 4: 300

Bausumme: 0.1-1 Mio.

Kat. 1: 25

Kat. 2: 300

Kat. 3: 400

Kat. 4: 500

Bausumme: 1-5 Mio.

Kat. 1: 25

Kat. 2: 600

Kat. 3: 800

Kat. 4: 1'000

Bausumme: 5-10 Mio.

Kat. 1: 25

Kat. 2: 1'100

Kat. 3: 1'300

Kat. 4: 1'600

Bausumme: 10-25 Mio.

Kat. 1: 25

Kat. 2: 1'900

Kat. 3: 2'200

Kat. 4: 2'600

2. Die Gebühr für Bauvorhaben mit einer Bausumme von mehr als 25 Mio. Franken bemisst sich nach dem Aufwand.

3. Bei der Änderung bereits bewilligter Projekte wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach Aufwand erhoben.

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