613.111
CH-NW
§ 3 Gebührentarif Brandschutz - 2. Bemessung
§ 3 Gebührentarif Brandschutz · 2. Bemessung
1. Für die Bearbeitung von Baugesuchen werden Pauschalgebühren wie folgt erhoben (in Franken)
Bausumme: 0-0.1 Mio.
Kat. 1: 25
Kat. 2: 100
Kat. 3: 200
Kat. 4: 300
Bausumme: 0.1-1 Mio.
Kat. 1: 25
Kat. 2: 300
Kat. 3: 400
Kat. 4: 500
Bausumme: 1-5 Mio.
Kat. 1: 25
Kat. 2: 600
Kat. 3: 800
Kat. 4: 1'000
Bausumme: 5-10 Mio.
Kat. 1: 25
Kat. 2: 1'100
Kat. 3: 1'300
Kat. 4: 1'600
Bausumme: 10-25 Mio.
Kat. 1: 25
Kat. 2: 1'900
Kat. 3: 2'200
Kat. 4: 2'600
2. Die Gebühr für Bauvorhaben mit einer Bausumme von mehr als 25 Mio. Franken bemisst sich nach dem Aufwand.
3. Bei der Änderung bereits bewilligter Projekte wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach Aufwand erhoben.