§ 2 Gebührentarif Brandschutz - Gebühren im Baubewilligungsverfahren 1. Gebäudekategorien
§ 2 Gebührentarif Brandschutz · Gebühren im Baubewilligungsverfahren 1. Gebäudekategorien
1. Die Gebäude werden in vier Kategorien eingeteilt. Dabei sind die Gebäudegeometrie sowie die Nutzung eines Gebäudes massgebend. Nicht ausdrücklich erwähnte Nutzungen fallen in die typenähnlichste Kategorie.
2. Es bestehen folgende Gebäudekategorien
1. Kategorie 1
a) Kleinbauten gemäss Art. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG)
b) Einfamilienhäuser
c) Nebenbauten: eingeschossige Bauten mit einer Grundfläche von höchstens 150 m², die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und in denen keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden, wie Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe und Kleinlager
d) Landwirtschaftliche Bauten
e) Bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen, die zu keiner Erhöhung der Brand- oder Explosionsgefahr führen und die Personensicherheit nicht mindern, wie kleine Umbauten und Fassadensanierungen
f) Gebäude geringer Abmessungen
g) Einstellhallen bis zu 600 m²
2. Kategorie 2
a) Gebäude geringer Höhe bis höchstens 11 m Gesamthöhe mit Brandschutznachweis
3. Kategorie 3
a) Gebäude mittlerer Höhe bis 30 m Gesamthöhe mit Brandschutznachweis
b) Gewerbebetriebe
c) Schulen
d) Gastronomiebetriebe
e) Parkhäuser
f) Verkaufsgeschäfte bis zu 2'400 m²
4. Kategorie 4
a) Gebäude über 30 m Gesamthöhe mit Brandschutznachweis
b) Beherbergungsbetriebe
c) Gewerbe- und Industrieparks
d) Einkaufszentren
e) Gross- und Spezialprojekte