613.11
BFVRISP
CH-NW
§ 36 Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV) - Beitragsgesuch 1. Inhalt
Beitragsleistungen an die Brandbekämpfung - Beitragsgewährung, Zahlung und Rückerstattung
§ 36 Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV · Beitragsgesuch 1. Inhalt
1. Beitragsgesuche sind schriftlich bei der NSV einzureichen und müssen alle Unterlagen wie Offerten, Pläne und Kostenberechnungen beinhalten, die nötig sind, um die Beitragsberechtigung und die Beitragshöhe festzustellen.
2. Für Projekte von Bauten und Anlagen sind der NSV der Situationsplan, die Baupläne, der Baubeschrieb und die detaillierte Kostenberechnung mit Angabe des Preisstandes einzureichen.
3. Die NSV ist berechtigt, nachträglich die Einreichung weiterer Unterlagen zu verlangen.