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§ 3 Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV) - Brandschutznachweis 1. Begriff

Brandschutz
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§ 3 Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV · Brandschutznachweis 1. Begriff

1. Ein Brandschutznachweis ist eine vollständige, nachvollziehbare und plausible Bestätigung der geplanten baulichen, technischen, organisatorischen oder abwehrenden Brandschutzmassnahmen in einem Standardkonzept der Brandschutzvorschriften oder in einem Brandschutzkonzept.

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