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613.11 BFVRISP CH-NW

§ 18 Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV) - Entschuldigungsgründe

Feuerwehr - Feuerwehrpflicht
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§ 18 Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV · Entschuldigungsgründe

1. Als Entschuldigungsgründe für die Nichtbefolgung von Aufgeboten zu Übungen, Kursen oder Ernstfalleinsätzen gelten

1. Krankheit oder Unfall;

2. schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie;

3. Militär- oder Zivilschutzdienst;

4. berufsmässig bedingte Unabkömmlichkeit;

5. andere wichtige Gründe.

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