613.11
BFVRISP
CH-NW
§ 18 Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV) - Entschuldigungsgründe
Feuerwehr - Feuerwehrpflicht
§ 18 Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV · Entschuldigungsgründe
1. Als Entschuldigungsgründe für die Nichtbefolgung von Aufgeboten zu Übungen, Kursen oder Ernstfalleinsätzen gelten
1. Krankheit oder Unfall;
2. schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie;
3. Militär- oder Zivilschutzdienst;
4. berufsmässig bedingte Unabkömmlichkeit;
5. andere wichtige Gründe.