613.1
BFGLPISLPAVF
CH-NW
Art. 9 Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrgesetz, BFG) - 3. Übereinstimmungserklärung
Brandschutz - Anforderungen an den Brandschutz
Art. 9 Brandschutz- und Feuerwehrgesetz, BFG · 3. Übereinstimmungserklärung
1. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben vor Bezug der Baute oder Inbetriebnahme der Anlage in einer Übereinstimmungserklärung die vollständige und mängelfreie Umsetzung der Massnahmen gemäss Brandschutznachweis zu bestätigen.