612.2
IVÖBCIAP
CH-NW
Art. 18 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Offenes Verfahren
Vergabeverfahren
Art. 18 IVöB · Offenes Verfahren
1. Im offenen Verfahren schreibt der Auftraggeber den Auftrag öffentlich aus.
2. Alle Anbieter können ein Angebot einreichen.