Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
612.2 IVÖBCIAP CH-NW

Art. 18 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Offenes Verfahren

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Art. 18 IVöB · Offenes Verfahren

1. Im offenen Verfahren schreibt der Auftraggeber den Auftrag öffentlich aus.

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