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611.4 RCrsOCZC CH-NW

Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen (Kantonale Zweitwohnungsverordnung, kZWV) - Aufsicht (RCrs)

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Das Grundbuchamt hat der Baubewilligungsbehörde binnen 10 Tagen nach dem grundbuchlichen Vollzug die Meldung des Eigentumsübergangs eines Grundstücks, für das eine Nutzungsbeschränkung nach Art. 7 Abs. 1 ZWG angemerkt ist, schriftlich zu erstatten.

1. Die Baubewilligungsbehörde ordnet gestützt auf Art. 17 und 18 ZWG die erforderlichen Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an.

2. Für die daraus entstehenden Kosten steht der Gemeinde an der Liegenschaft ein gesetzliches, allen eingetragenen Belastungen vorgehendes Pfandrecht gemäss Art. 167 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes zu.

1. Der Anhang der Vollzugsverordnung vom 7. Juli 1998 zum Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungsratsverordnung) wird wie folgt geändert: ...

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