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Art. 48 Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz, BauG) - Regelungspflicht der Gemeinden

Planungsvorschriften - Gemeindeplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Zonenplan, Bau- und Zonenreglement
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Art. 48 Baugesetz, BauG · Regelungspflicht der Gemeinden

1. Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, Zonenpläne sowie die zugehörigen Bau- und Zonenreglemente zu erlassen.

2. ...

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