611.01
BauGLCo
CH-NW
Art. 201 Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz, BauG) - Begriff der Campingplätze
Bauvorschriften - Camping
Art. 201 Baugesetz, BauG · Begriff der Campingplätze
1. Als Campingplätze gelten Grundstücke, die regelmässig für Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte zur Verfügung gestellt werden.