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533.1 CH-NW

Art. 3 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung - Belastung von Kanton und Gemeinden

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Art. 3 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung · Belastung von Kanton und Gemeinden

1. Der dem Bund nicht zu belastende Anteil der Beträge der pauschalen Steueranrechnung wird zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Verhältnis der im Anrechnungsjahr bezogenen Steuereinheiten aufgeteilt.

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