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532.1 CH-NW

§ 5 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Kantonale Verrechnungssteuerverordnung) - Rückerstattungsantrag

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§ 5 Kantonale Verrechnungssteuerverordnung · Rückerstattungsantrag

1. Der Rückerstattungsantrag ist grundsätzlich zusammen mit der Steuererklärung für die Kantons- und Gemeindesteuern einzureichen.

2. Bezüglich der Fristen gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Steuererklärung für die Kantons- und Gemeindesteuern.

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