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532.1 CH-NW

§ 4 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Kantonale Verrechnungssteuerverordnung) - Verfahren

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§ 4 Kantonale Verrechnungssteuerverordnung · Verfahren

1. Soweit das Verfahren nicht bundesrechtlich geregelt ist und vorbehältlich nachfolgender, abweichender Vorschriften, sind die Bestimmungen des Steuergesetzes auch für die Verrechnungssteuer anwendbar.

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