Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
531.1 CH-NW

Art. 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Einführungsgesetz zur direkten Bundessteuer) - Übergangsbestimmung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Einführungsgesetz zur direkten Bundessteuer · Übergangsbestimmung

1. Die im Durchschnitt der Jahre 1999 und 2000 angefallenen ausserordentlichen Aufwendungen gemäss Art. 218 Abs. 5 DBG sind zusätzlich abziehbar.

2. Der Abzug ist vom steuerbaren Einkommen der Steuerperiode 1999/2000 vorzunehmen.

3. Bereits rechtskräftige Veranlagungen werden von Amtes wegen zugunsten der steuerpflichtigen Person revidiert.

← Art. 2 Einführungsgesetz zur direkten Bundessteuer Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Einführungsgesetz zur direkten Bundessteuer) - Zeitliche Bemessung für natürliche Personen Art. 4 Einführungsgesetz zur direkten Bundessteuer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →