Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.2 CH-NW

Kanton Nidwalden 521.2

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Steuerfuss für die Kantonssteuer beträgt 2.66 Einheiten.

1. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum und tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

1. Der Landratsbeschluss vom 24. Oktober 2007 über die Festsetzung des Kantonssteuerfusses wird aufgehoben.

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