521.11
StVRF
CH-NW
§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Steuerverordnung, StV) - Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons
Einkommens- und Vermögenssteuern - Steuerpflicht
§ 2 Steuerverordnung, StV · Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons
1. Beim Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb des Kantons bleibt die Steuerpflicht für das laufende Steuerjahr in der bisherigen Steuergemeinde unverändert.
2. Bei Heirat werden die Ehegatten, soweit sie vor der Heirat in unterschiedlichen Steuergemeinden steuerrechtlichen Wohnsitz hatten, für die laufende Steuerperiode in derjenigen Steuergemeinde besteuert, in welcher sie am Ende dieser Periode ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben.
3. Im Übrigen gelten bei Änderungen der innerkantonalen Verhältnisse die Regeln für interkantonale Sachverhalte.