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513.1 LCCF CH-NW

Art. 13 Gesetz über die Finanzkontrolle (Kantonales Finanzkontrollgesetz, kFKG) - Beanstandungen

Verfahren
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Art. 13 Kantonales Finanzkontrollgesetz, kFKG · Beanstandungen

1. Werden unwesentliche Mängel, insbesondere Fehler formeller Art, festgestellt, fordert die Finanzkontrolle die geprüfte Stelle auf binnen dreier Monate einen schriftlichen Bericht über die Behebung der Mängel zu erstatten.

2. Werden wesentliche Mängel festgestellt, setzt die Finanzkontrolle der geprüften Stelle eine Frist von drei Monaten, um auf dem Dienstweg schriftlich Bericht zu erstatten und Auskunft über die getroffenen Massnahmen zu erteilen.

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