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511.12 IKSV CH-NW

§ 4 Verordnung über das Interne Kontrollsystem (IKS-Verordnung, IKSV) - Weitere Begriffe

Grundlagen und Begriffe
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§ 4 IKS-Verordnung, IKSV · Weitere Begriffe

1. Als «Prozess» gilt eine oft standardmässig wiederholte Abfolge von Aufgaben, um für interne oder externe Prozesskunden Leistungen zu erbringen.

2. Als «Finanzprozesse» gelten Prozesse, die der finanziellen Planung, der ordnungsgemässen Buchführung und der finanziellen Berichterstattung dienen.

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