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511.1 CH-NW

Art. 36 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kFHG) - Finanzkennzahlen

Gesamtsteuerung des Haushalts - Haushaltgleichgewicht, Schuldenbegrenzung und Beurteilung der Finanzlage
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Art. 36 Finanzhaushaltgesetz, kFHG · Finanzkennzahlen

1. Die Finanzlage wird anhand folgender Finanzkennzahlen aufgezeigt

1. Nettoschuld I und II je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner in Franken;

2. Nettoverschuldungsquotient;

3. Selbstfinanzierungsgrad;

4. Zinsbelastungsanteil;

5. Selbstfinanzierungsanteil;

6. Bruttoverschuldungsanteil;

7. Investitionsanteil;

8. Kapitaldienstanteil.

2. Für die Berechnung dieser Finanzkennzahlen gelten die Empfehlungen des Schweizerischen Rechnungslegungsgremiums für den öffentlichen Sektor (SRS-CSPCP).

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