511.1
CH-NW
Art. 36 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kFHG) - Finanzkennzahlen
Gesamtsteuerung des Haushalts - Haushaltgleichgewicht, Schuldenbegrenzung und Beurteilung der Finanzlage
Art. 36 Finanzhaushaltgesetz, kFHG · Finanzkennzahlen
1. Die Finanzlage wird anhand folgender Finanzkennzahlen aufgezeigt
1. Nettoschuld I und II je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner in Franken;
2. Nettoverschuldungsquotient;
3. Selbstfinanzierungsgrad;
4. Zinsbelastungsanteil;
5. Selbstfinanzierungsanteil;
6. Bruttoverschuldungsanteil;
7. Investitionsanteil;
8. Kapitaldienstanteil.
2. Für die Berechnung dieser Finanzkennzahlen gelten die Empfehlungen des Schweizerischen Rechnungslegungsgremiums für den öffentlichen Sektor (SRS-CSPCP).