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511.1 CH-NW

Art. 27 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kFHG) - Geldflussrechnung

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Art. 27 Finanzhaushaltgesetz, kFHG · Geldflussrechnung

1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel.

2. Sie stellt den Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit gestuft dar.

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