511.1
CH-NW
Art. 27 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kFHG) - Geldflussrechnung
Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
Art. 27 Finanzhaushaltgesetz, kFHG · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel.
2. Sie stellt den Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit gestuft dar.