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511.1 CH-NW

Art. 20 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kFHG) - Überschreitung des Globalbudgets

Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget und Kantonssteuerfuss
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Art. 20 Finanzhaushaltgesetz, kFHG · Überschreitung des Globalbudgets

1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.

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