511.1
CH-NW
Art. 20 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kFHG) - Überschreitung des Globalbudgets
Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget und Kantonssteuerfuss
Art. 20 Finanzhaushaltgesetz, kFHG · Überschreitung des Globalbudgets
1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.