511.1
CH-NW
Art. 13 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kFHG) - Inhalt
Gesamtsteuerung des Haushalts - Finanzplan
Art. 13 Finanzhaushaltgesetz, kFHG · Inhalt
1. Der Finanzplan enthält
1. die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;
2. den Planaufwand und -ertrag;
3. die Planinvestitionsausgaben und -einnahmen;
4. den Plangeldfluss;
5. die Schätzung des Finanzierungsbedarfs;
6. die Finanzierungsmöglichkeiten;
7. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.