332.21
LSchVOPP
CH-NW
§ 4 Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV) - Zonenabgrenzung
Geschütztes Gebiet
§ 4 Landschaftsschutzverordnung, LSchV · Zonenabgrenzung
1. Die Zonengrenzen sind auf den Plänen vom 2. März 1998, für die Landschaftsschutzzone Obbürgen-Bürgenstock dem Plan vom 9. Juni 2009 und für die Landschaftsschutzzone Hergiswil-Fräkmünt dem Plan vom 7. Juli 2009 im Massstab 1:5'000 erfasst.
2. Die Pläne können bei der zuständigen Direktion und bei den Gemeindekanzleien der betreffenden Gemeinden eingesehen werden. Die verkleinerten Pläne sind im Anhang enthalten.