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332.21 LSchVOPP CH-NW

§ 17 Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV) - Verfügungen und Ausnahmebewilligungen gemäss Raumplanungsrecht

Vollzug und Verfahren
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§ 17 Landschaftsschutzverordnung, LSchV · Verfügungen und Ausnahmebewilligungen gemäss Raumplanungsrecht

1. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone ist den Anforderungen des Landschaftsschutzes im Sinne dieser Verordnung Rechnung zu tragen.

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