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332.21 LSchVOPP CH-NW

§ 14 Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV) - Landschaftsschutzzone Wilgass-Ennerberg

Zonenvorschriften - Besondere Bestimmungen für einzelne Schutzzonen
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§ 14 Landschaftsschutzverordnung, LSchV · Landschaftsschutzzone Wilgass-Ennerberg

1. In der Landschaftsschutzzone Wilgass-Ennerberg kann der gewerbsmässige Materialabbau bewilligt werden, wenn er aufgrund der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung vorgesehen und ein Abbau- und Rekultivierungskonzept genehmigt ist. Das Konzept hat aufzuzeigen, wie das ursprüngliche Landschaftsbild im Grundsatz wieder hergestellt wird.

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