Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
332.21 LSchVOPP CH-NW

§ 1 Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV) - Gegenstand

Geschütztes Gebiet
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Landschaftsschutzverordnung, LSchV · Gegenstand

1. Die besonders schützenswerten Landschaften werden zu ihrer Sicherheit vor unerwünschten Eingriffen im Sinne von Art. 1 NSchG unter den Schutz des Kantons gestellt.

2. Diese Verordnung beinhaltet im weiteren die kantonalen Vollziehungsbestimmungen für die geschützte Moorlandschaft gemäss dem Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung.

Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV) - Gegenstand § 2 Landschaftsschutzverordnung, LSchV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →