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332.14 CH-NW

§ 3 Verordnung über den Schutz des Stansstaderriedes - Grundsatz

Zonenvorschriften - Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Verordnung über den Schutz des Stansstaderriedes · Grundsatz

1. Das Schutzgebiet ist als Lebensraum seltener Pflanzen und Tiere sowie als Landschaft langfristig zu erhalten.

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