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332.14 CH-NW

§ 2 Verordnung über den Schutz des Stansstaderriedes - Zoneneinteilung

Geschütztes Gebiet
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§ 2 Verordnung über den Schutz des Stansstaderriedes · Zoneneinteilung

1. Das Schutzgebiet wird in folgende Zonen eingeteilt

1. Kernzone;

2. See- und Uferzone;

3. Randzone.

2. Die Grenzen und Zonen des Schutzgebietes richten sich nach dem im Anhang enthaltenen Übersichtsplan.

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