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332.12 CH-NW

§ 3 Verordnung über den Schutz des Gnappiriedes in der Gemeinde Stans - Zoneneinteilung

Geschütztes Gebiet
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§ 3 Verordnung über den Schutz des Gnappiriedes in der Gemeinde Stans · Zoneneinteilung

1. Das Schutzgebiet wird in folgende Zonen eingeteilt

1. Naturschutzzone;

2. Randzone;

3. Zone für militärische Ausbildung.

2. Die Grenzen und Zonen des Schutzgebietes richten sich nach dem im Anhang enthaltenen Übersichtsplan.

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