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§ 2 Verordnung über den Schutz des Gnappiriedes in der Gemeinde Stans - Schutzziel

Geschütztes Gebiet
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§ 2 Verordnung über den Schutz des Gnappiriedes in der Gemeinde Stans · Schutzziel

1. Mit der Unterschutzstellung wird die langfristige und ungeschmälerte Erhaltung des Riedgebietes als Lebensraum für zahlreiche seltene und geschützte Pflanzen und Tiere sowie Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften angestrebt.

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