332.12
CH-NW
§ 2 Verordnung über den Schutz des Gnappiriedes in der Gemeinde Stans - Schutzziel
Geschütztes Gebiet
§ 2 Verordnung über den Schutz des Gnappiriedes in der Gemeinde Stans · Schutzziel
1. Mit der Unterschutzstellung wird die langfristige und ungeschmälerte Erhaltung des Riedgebietes als Lebensraum für zahlreiche seltene und geschützte Pflanzen und Tiere sowie Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften angestrebt.