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331.12 PSchV CH-NW

§ 6 Verordnung über Pflegebeiträge in Schutzgebieten (PSchV) - Abgeltung von Mindererträgen

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§ 6 PSchV · Abgeltung von Mindererträgen

1. Muss die aktuelle, standortgerechte Nutzung extensiviert werden (z.B. in Pufferzonen), können die Mindererträge aufgrund der effektiven Ertragsdifferenz (Deckungsbeiträge) während 20 Jahren im Maximum mit Fr. 1'700.− je ha und Jahr abgegolten werden.

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