331.12
PSchV
CH-NW
§ 6 Verordnung über Pflegebeiträge in Schutzgebieten (PSchV) - Abgeltung von Mindererträgen
Beiträge
§ 6 PSchV · Abgeltung von Mindererträgen
1. Muss die aktuelle, standortgerechte Nutzung extensiviert werden (z.B. in Pufferzonen), können die Mindererträge aufgrund der effektiven Ertragsdifferenz (Deckungsbeiträge) während 20 Jahren im Maximum mit Fr. 1'700.− je ha und Jahr abgegolten werden.