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331.12 PSchV CH-NW

§ 3 Verordnung über Pflegebeiträge in Schutzgebieten (PSchV) - Grundsatz

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§ 3 PSchV · Grundsatz

1. Die Beiträge setzen sich zusammen aus einem Sockelbeitrag für die Pflege gemäss § 4 und kantonalen beziehungsweise kommunalen Zusatzbeiträgen gemäss § 5.

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