Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.12 PSchV CH-NW

§ 2 Verordnung über Pflegebeiträge in Schutzgebieten (PSchV) - Grundlagen für Beiträge

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 PSchV · Grundlagen für Beiträge

1. Beiträge werden gestützt auf Verträge gemäss Art. 11 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes oder Vereinbarungen gemäss Art. 12 des Naturschutzgesetzes ausbezahlt.

2. Können keine Verträge gemäss Art. 11 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes abgeschlossen werden, verfügt bei Objekten von nationaler oder regionaler Bedeutung die zuständige Direktion beziehungsweise bei Objekten von lokaler Bedeutung das zuständige kommunale Organ die Einzelheiten von Schutz und Unterhalt.

← § 1 PSchV Verordnung über Pflegebeiträge in Schutzgebieten (PSchV) - Gegenstand § 3 PSchV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →