331.12
PSchV
CH-NW
§ 12 Verordnung über Pflegebeiträge in Schutzgebieten (PSchV) - Kontrolle
Verfahren
§ 12 PSchV · Kontrolle
1. Die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz kontrolliert in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft die Einhaltung der Vereinbarungen in den kantonal geschützten Gebieten. Die Kontrolle ist mit den anderen Kontrollen in der Landwirtschaft zu koordinieren.