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331.11 NSchVOPrNDNC CH-NW

§ 14g Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (Naturschutzverordnung, NSchV) - 6. Gesuch um Verleihung des Parklabels

Pärke von nationaler Bedeutung
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§ 14g Naturschutzverordnung, NSchV · 6. Gesuch um Verleihung des Parklabels

1. Das Gesuch der Parkträgerschaft um Verleihung des Parklabels gemäss Art. 8 PäV ist bei der Direktion einzureichen.

2. Die Direktion prüft die Gesuchsunterlagen und bereitet den Antrag vor.

3. Der Regierungsrat reicht das Gesuch bei der Bundesbehörde ein und stellt dabei Antrag.

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