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331.11 NSchVOPrNDNC CH-NW

§ 14a Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (Naturschutzverordnung, NSchV) - Projektierung

Pärke von nationaler Bedeutung
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§ 14a Naturschutzverordnung, NSchV · Projektierung

1. Wird die Machbarkeit gestützt auf die Abklärung gemäss Art. 26b Abs. 3 des Naturschutzgesetzes bejaht, entscheidet der Gemeinderat der voraussichtlich innerhalb des Parkperimeters liegenden Gemeinden über die Erarbeitung eines Managementplans.

2. Der Managementplan hat insbesondere zu umfassen

1. definitiver Vorschlag für einen Parkperimeter;

2. Nachweis, dass der Park die Anforderungen des Bundes erfüllt;

3. detaillierte Planung für die Errichtung des Parks.

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