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322.21 DSchVOPMRPM CH-NW

§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzverordnung, DSchV) - Verfahren 1. Unterschutzstellung

Schutz der Kulturdenkmäler
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§ 2 Denkmalschutzverordnung, DSchV · Verfahren 1. Unterschutzstellung

1. Die Kommission für Denkmalpflege prüft von Amtes wegen oder auf Antrag die Schutzwürdigkeit eines Objektes, den Schutzumfang sowie die erforderlichen Unterhalts- und Wiederherstellungsmassnahmen.

2. Bei Anträgen Dritter zur Unterschutzstellung gibt die Kommission für Denkmalpflege eine Stellungnahme zuhanden des Regierungsrates ab.

3-4. ...

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