322.21
DSchVOPMRPM
CH-NW
§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzverordnung, DSchV) - Verfahren 1. Unterschutzstellung
Schutz der Kulturdenkmäler
§ 2 Denkmalschutzverordnung, DSchV · Verfahren 1. Unterschutzstellung
1. Die Kommission für Denkmalpflege prüft von Amtes wegen oder auf Antrag die Schutzwürdigkeit eines Objektes, den Schutzumfang sowie die erforderlichen Unterhalts- und Wiederherstellungsmassnahmen.
2. Bei Anträgen Dritter zur Unterschutzstellung gibt die Kommission für Denkmalpflege eine Stellungnahme zuhanden des Regierungsrates ab.
3-4. ...