322.2
DSchGLPM
CH-NW
Art. 7 Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz, DSchG) - 3. Einstufung der geschützten Objekte
Schutzobjekte
Art. 7 Denkmalschutzgesetz, DSchG · 3. Einstufung der geschützten Objekte
1. Die geschützten Objekte werden in solche von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung unterteilt.
2. Die Einstufung stützt sich auf Kriterien wie Seltenheit, Eigenart, typischer oder stilbildender Charakter, wissenschaftlicher und pädagogischer Wert, Lage, Vielfalt, Grösse und Verteilung.
3. Geschützte Objekte von nationaler Bedeutung werden vom Bund bezeichnet.